Hallo Dirk
am Tatbestand ändert erst mal alles nichts.
Wie gesagt im Anhörungsbogen alles mögliche strafmildernde anführen.
(wie oben genannt)
Auf keinen Fall bist Du absichtlich zu schnell gefahren.
Und telefoniert hast Du mit der Freisprecheinrichtung.
Wenn es zum Fahrverbot kommt und es ist das erste mal, kanns Du Dir den Zeitraum des Fahrverbotes mehr oder weniger frei wählen.
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Ganz liebe Grüße von
Jürgen
aus dem Ruhrpott, der jetzt im Weserbergland lebt.
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