Einzelnen Beitrag anzeigen
  #13  
Alt 31.03.2016, 19:52
Benutzerbild von schlauchi20
schlauchi20 schlauchi20 ist offline
Erfahrener Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 08.09.2009
Beiträge: 1.945
abgegebene "Danke": 100

Boot Infos

Nein, ist es nicht!

Eine andere Voraussetzung z.B. ist, das das Zugfahrzeug ABS haben muß. Du darfst den Anhänger auch mit einem Fahrzeug ohne ABS ziehen, dann aber nur 80 fahren.

Der Fahrzeughalter ist verpflichtet, sich um die Einhaltung der entsprechenden Punkte zu kümmern, damit die Ausnahmegenehmigung gitl. Ansonsten gilt die Ausnahme nicht, das Fahrzeug ist aber immer noch zugelassen!
Im Fahrzeugschein bei mir vom neuen Trailer steht das so drin:
Gemäß 4. Änderungsverordnung Z STVO, Tempo 100 km/h in (Kombination?), wenn Zugfahrzeug mit ABS und Leermasse mindestens 1728 kg gemäß Informationsblatt, Genehmigungsnummer ........

Richtig, da gab es ja auch noch die Einschränkung mit dem Mindest Leergewicht.

Es ist aus meiner Sicht klar geregelt, dass die Zulassung immer noch gilt, nur nicht die Ausnahmegenehmigung!

Gruß Rüdiger
__________________
Viele Grüße
Heike & Rüdiger
Mit Zitat antworten