Genau das selbe Infoblatt hat auch die Steiermark!
Das hab ich auch gefunden!
Geltungsbereich der Internationalen Zulassungsurkunde für Sportfahrzeuge
Die Österreichische Zulassungsurkunde für Sportfahrzeuge in der Binnenschifffahrt wurde als Internationale Zulassungsurkunde für Sportfahrzeuge entsprechend den Vorschriften der einschlägigen ECE-Resolution Nr. 13 gestaltet.
Diese Resolution gilt primär für Binnengewässer. Gilt aber auch für Küstengewässer, die zum Territorium eines Staates gehören, der die Resolution Nr. 13 anwendet.
Folgende Staaten haben die Anwendung der Resolution gemeldet:
Österreich, Kroatien, Tschechien, Frankreich, Deutschland, Ungarn, Italien, Luxemburg, Niederlande, Polen, Slowakai, Schweiz, Großbritannien.
Ich hab mal eine E-Mail zurück geschrieben, wieso ich einen Seebrief brauche, und was mir das bringen soll.
Bin echt gespannt!
__________________
MfG
Schebi
|