Friedrich (der Betreiber von
Um Links zu sehen, bitte registrieren) war so freundlich und hat extra nochmal nachgefragt, und seine Seite auch gleich auf den letzten Stand gebracht.
Zitat von
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"Anmelde- und damit Vignettenpflichtig sind alle Wasserfahrzeuge mit einer Gesamtlänge ab 2,5 Meter aufwärts, unabhängig davon ob sie mit Motor ausgestattet sind oder nicht.
Darüber hinaus sind auch alle Wasserfahrzeuge mit Motoren unabhängig von der Bootslänge anmeldepflichtig.
Ausnahmen : Muskelbetriebene Wasserfahrzeuge also Ruder- und Paddelboote, Kanus und Tretboote sowie Boote, die an Wettbewerben teilnehmen."
Das ist leider nicht die Antwort die ich haben wollte, aber zumindest dürfte die Lage jetzt klar sein.