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Zitat von Chris2
Hallo Andreas,
ich dachte, das man die Gurte nicht verändern darf, das heißt auch nicht kürzen, da sie sonst Ihre Zulassung verlieren.
VG
Christian
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Hallo,
Mir ist dies betreffend keine Vorschrift bekannt. Macht meiner Ansicht auch nicht Sinn, denn das lose Stück Gurt nach der Ratsche Braucht keine Last aufzunehmen...es ist nur im Weg, es flattert...
Für mein Verständnis beziehen sich die maximalen Zurrkräfte auf das Gewebeband und die Befestigung mit der Ratsche selbst. Material, Art der Verwebung, Breite des Bandes, Befestigung mit Ratsche sind m.A. die Faktoren, welche die zulässigen Zurrkräfte ausmachen. Geprüft werden auch nur kurze Stücke des Bandes und nicht gleich die ganzen z.B. 8 m.