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Alt 31.07.2016, 15:50
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schlauchi20 schlauchi20 ist offline
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Boot Infos

Nun ja, die Länge eines Zugrohres bei einem Anhänger braucht eine Berechnung.
Mit der Längenänderung treten andere Biegemomente an dem Rohr auf. Und das ist (zumindest aus meiner Sicht) eine grundlegende Änderung am Trailer, die abgenommen werden muss.
Um sich die Auswirkungen vorzustellen, hilft es manchmal, in den Extremwerten zu denken. Was wäre, wenn Du das Rohr um 6 Meter verlängerst?
Ich glaube jeder kann sich vorstellen, was das für eine wackelige Angelegenheit gibt.
Eine gleiche Änderung passieret auch, wenn Du nur um einen Meter verlängerst. Nur eben nicht so stark.
Und daher muss eine Berechnung her.
Dafür braucht es eine Abnahme, die, soweit mir bekannt, nur der TÜV machen darf.
Fahr mal vorbei und frag.

Am einfachsten wäre es, wenn der Hersteller den Trailer in verschiedenen Längen ( mit unterschiedlich langen Rohren) im Programm hatte. Dann gibt es die Berechnungen, Du brauchst nur eine Bestätigung und der Eintrag ist ein Leichtes.

Ob sich die bei Dir im Brief eingetragene Länge " von bis" tatsächlich auf unterschiedliche Rahmenlängen bezieht oder nur die ausziehbare Lichtleiste berücksuchtigt, kann Dir bestimmt auch der Hersteller sagen.

Rüdiger
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Viele Grüße
Heike & Rüdiger
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