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Alt 29.08.2016, 15:55
Claerwen Claerwen ist offline
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Ein Maschinenfahrzeug von weniger als 7 m Länge, dessen Höchstgeschwindigkeit 7 kn nicht übersteigt, darf statt Topp-, Heck- und Seitenlichtern ein weißes Rundumlicht und muss, wenn möglich, außerdem Seitenlichter führen.

Segelfahrzeuge unter 7 m Länge müssen wenn möglich die üblichen Lichter führen, andernfalls müssen sie eine weiße Handlampe griffbereit halten und bei Bedarf zeigen.

lg
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