Hallo Zusammen,
mein Wissensstand zu dem Thema: Um auf Basis der Nutzung eines Sportbootes International bzw. National am Schiffahrtsfunk teilzunehmen bedarf es zwei unterschiedlicher Scheine/Zertifikate:
SRC- Short Range Certificat (Internationale Gewässer)
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UBI-(Nationale Binnengewässer)
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Wer braucht welches Funkzertifikat:
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Es gibt verschieden Wege diese zu erlangen. Die meisten wurden hier bereits detailliert erklärt. Ich habe meine beiden Scheine bei Bootsfahrschule Schlindwein in Würzburg gemacht da mir das in der Gruppe mehr Spass macht und eindeutig, durch die Praxis mehr hängen bleibt.
Die Registrierung der Funkanlage ist in Deutschland zwingend bei der Bundesnetzagentur A in Hamburg vorgeschrieben. Diese erteilt dann in einer sogenanten Zuteilungsurkunde auch die vorgeschriebenen Codes
MMSI Um Links zu sehen, bitte registrieren und
ATIS Um Links zu sehen, bitte registrieren
Heisst also: Eine Funkanlage an Bord darf nur installiert und Betrieb sein wenn die Anlage bei der B-Netz A registriert ist. Jetzt kommts aber: Immer dann wenn eine Funke an Bord ist muss mindestens EINE Person an Bord sein die über des notwendige Funkzertifikat verfügt. Das gilt insbesondere auch wenn die Funke ausgeschaltet ist oder sogar wenn die Sicherung der Funke gezogen wurde. (Gilt für Deutschland - Andere Länder handhaben das viel lockerer) In Deutschland werden Verstöße als Ordungswidrigkeit geahndet und mit Bussgeld belegt :-(
Anbei schicke ich Euch mal noch ein Bild mit meiner Zuteilungsurkunde.. so sieht das Ding aus.
Liebe Grüsse Horscht