Nationale Zertifikate, die auf der Basis der Regelungen der internationalen Vereinbarung erteilt wurden, werden von den anderen Ländern der Vereinbarung anerkannt:
Ziffer 7.1 im Handbuch Binnenschifffahrtsfunk - Allgemeiner Teil (Seite der 37) der DONAUKOMMISSION
MOSELKOMMISSION
ZENTRALKOMMISSION FÜR DIE RHEINSCHIFFFAHRT
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Grundsätzlich gilt, dass zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk ein gültiges Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk
oder ein Funkzeugnis
erforderlich ist, das den Inhaber zum Bedienen einer Schiffsfunkstelle berechtigt. Näheres regeln
nationale Vorschriften.
In den einzelnen Ländern können jeweils andere Vorschriften für den Funkbetrieb bestehen. Das ist in den regionalen Teilen des Handbuches geregelt.
Für Deutschland und Österreich für Donau, Main und Main-Donau-Kanal hier:
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