Hallo Horscht,
Deine Post bestätigt indirekt und direkt meine bisher dazu gepostet Info:
Österreichische Staatsbürger haben mit dem in Österreich bei der
Fernmeldebehörde mittels Prüfung erlangtem UKW Betriebszeugnis II ein Funkzeugnis für die Teilnahme am UKW/GMDSS Funkdienst
und Binnenfunk. Dieses gilt international, also auch in Deutschland. Der Binnenfunk wird durch das Basel Abkommen geregelt/abgedeckt - gegenseitige Anerkennung.
Die ganze Diskussion basiert darauf, dass in Ö die Prüfung von der Behörde abgenommen wird. Diese hat entsprechende Anforderungen an die ausbildenden Schulen. In D ist Ablegung der Prüfung(en) an die Segelverbänden etc. ausgelagert. Dort sind (offensichtlich) die Anforderungen an die auszubildenden Schulen geringer. Deswegen fahren so viele Ö Schulen nach D bzw. reden einem ein, dass man SRC und UBI benötigt.
Unabhängig davon kann ich jedem nur empfehlen, sich bei den zuständigen (die Dokumente ausstellenden) Behörden sich zu erkundigen. Oder sie die Mühe machen, die publizierten Dokumente dieser auch zu lesen.
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