Zitat:
Zitat von preirei
Ich hab das folgendermaßen verstanden:
Wenn der österreichische Schebi mit einem nicht ausrüstungspflichtigen Boot, inkl. Binnenfunke in Nordbayern auf dem Main fährt braucht er das österreichische "UKW Betriebszeugnis II" und sonst gar nix.
Und mit dem darf er dann sogar auf der Nordsee, Ostsee, Adria und überall da, wo ein Schein für SRC erforderlich wäre, funken.
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So ist es, wobei das Funkgerät, technisch gesehen, ein Binnengerät sein muss (so wie in A auch).