Hansi jetzt hab ich was gefunden....ist eine Rechtliche Frage.....
Motorboot-Sommersperre
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In der Zeit vom 1. Juli bis 31. August jeden Jahres ist jeglicher Betrieb von Fahrzeugen mit Maschinenantrieb durch einen Verbrennungsmotor verboten. Hybridmotoren fallen unter den Begriff Verbrennungsmotoren, wenn nicht durch gesonderte Einrichtungen gewährleistet wird, dass ein automatisches Zuschalten des Verbrennungsmotors verhindert wird. (Anm:*LGBl. Nr. 106/2009)
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