04.10.2016, 14:46
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Marlindriver
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Zitat:
Hauptuntersuchung 2012 - was ändert sich?
Kunden-Informationen zur 47. ÄndVO zur StVZO.
Spätestens ab dem 01. Juli 2012 gilt: Bei Überziehen des Untersuchungstermins wird die Plakette nicht mehr rückdatiert.
Wegfall der Rückdatierung
Die Laufzeit der Plakette beträgt , z.B. für PKW und Motorrad, 24 Monate – ab Termin der HU. Wer künftig den Untersuchungstermin versäumt, bekommt die Plakette nicht mehr rückdatiert.
Bei PKW und Motorrad gilt also: Die HU ist grundsätzlich immer 24 Monate nach dem jeweils erfolgten letzten Untersuchungstermin fällig. Ist die Plakette jedoch um mehr als 2 Monate abgelaufen, müssen wir eine vertiefte Prüfung durchführen, die wir Ihnen mit einem Aufschlag von 20 Prozent berechnen.
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Zitat: TÜV Süd
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Gruß
Michi
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