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Zitat von DSB-Zodiac
Hallo!
1. Wasserverdrängung (mhoch3). Wie kann man das berechnen?
Schlauchboot ist ca. 2,70 mtr lang, ca. 1mtr. breit und Tiefgang würde ich
sagen 0,2 mtr(mit Kiel).
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bei euch in Niedersachen ist ab 15 m3 Wasserverdrängung ein *Patent* notwendig.
ab 10 m3 muss das Boot in ein Binnenschiffsregister eingetragen werden.
also schreib rein Verdrängung kleiner 1 m3.