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Alt 14.10.2016, 20:46
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roehrig roehrig ist offline
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In Niedersachsen:
Für meinen Fall, ich wohne in einem Wohngebiet (kein reines Wohngebiet), für mein Grundstück gibt es einen Bebauungsplan. In diesem B-Plan sind Baugrenzen vorgesehen. Innerhalb dieser Baugrenzen könnte ich ein Carport genehmigungsfrei bauen, lediglich eine Bauanzeige müsste ich machen.
Ich überschreite mit meinen Planungen allerdings diese Baugrenze, was ein Genehmigungsverfahren notwendig macht. Es ist übrigens auch nicht sicher, daß ich das so wie ich möchte genehmigt bekomme. Ich habe bereits eine Grenzbebauung, meine Garage steht auf der Grenze zum Nachbarn, seine direkt daran.
Eine Grenzabstandunterschreitung steht einen vorbehaltlich der Zustimmung des Nachbarn zu, eine weitere ist Ermessenssache des Bauordnungsamt.

Ich habe mir selbst dazu einen Fahrplan gesteckt :
Bis Ende 2016 die baurechtlichen Fragen klären, bzw Baurecht erwirken.
Frühjahr/Sommer 2017 Bodenaushub, Winkelstützen, Pflasterarbeiten. Der Fußweg zur Haustür muß daran angepasst werden, der Fußweg zum Wintergarten muß komplett erneuert werden.
Sollte ich dann noch "flüssig" sein, kann ich mich im Herbst 2017 dann noch um den Carport Bau kümmern. Wenn nicht, dann eben erst 2018.

Wenn in 2017 nicht wieder tausende Euro in eins der Autos verschwinden, oder irgendwas anderes Größeres dazwischen kommt, müsste es eigentlich klappen. Finanzieren (auch wenn es gerade billig ist) wollte ich nichts, rund 10k Euro hab ich, bis 12/13k wird es ohne Schmerzen gehen, was darüber kommt, muß dann halt nen Jahr warten.
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Manuel
LK Göttingen, Südniedersachsen


Erstens: ...es kommt anders...und zweitens: Als man denkt !
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