Nein,
keine gute Idee einen Handelspartner einzuspannen beim Neukauf.
Die IFA in Italien beträgt 22% und muß gemäß den EU Richtlinien im Kaufland Vorort bezahlt werden. Erst bei bei Booten über 7,50 m Länge kann die MWST auf das eigene Finanzamt abgeführt werden im Zielland, aber auch nur wenn der Käufer eine MWST Steuernummer beim Finanzamt hat.
Beim Gebrauchtkauf in Italien wurde bereits die IFA abgeführt, da fällt keine Einfuhr-MWST oder Zoll mehr an innerhalb der EU. Empfehle jedoch eine Kopie der Neurechnung seinerzeit sich von dem Verkäufer mitgeben zu lassen zu den Dokumenten vom Boot. Man weiß ja nie wo man ev. diese später mal nachweisen muß.
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