Zitat:
Zitat von DieterM
Erst bei bei Booten über 7,50 m Länge kann die MWST auf das eigene Finanzamt abgeführt werden im Zielland, aber auch nur wenn der Käufer eine MWST Steuernummer beim Finanzamt hat.
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Hallo Dieter,
wo hast du das denn gelesen? Habe ich bis jetzt noch nirgends gelesen.
Habe auf die schnelle nur
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