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Alt 25.11.2004, 15:47
Neptun Neptun ist offline
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Zitat:
Zitat von HCC
Ich will ja nicht widersprechen -

- aber die Zulassung bei dem WSA ist kein internationaler Bootschein, sondern die Zulassung für die Kennzeichnung der Sportboote für die deutschen Binnengewässer. Im Ausland gilt dieses Dokument nicht als Eigentumsnachweis. Diese Zulassung wird in einem deutschen Zentralregister hinterlegt und wird beim Befahren von ausländischen Binnengewässern anerkannt.

- aber die amtliche Registrierung und die damit verbundene Nummer sind beim WSA nicht übertragbar. Wie es bei den anderen Zulassungsstellen, wie ADAC und DMYV ist, kann ich nicht sagen.

Christian
Hi Christian,
da liegst du zweimal falsch:

1. heißt die WSA-Zulassung zwar nicht "international...." aber sie ist international gültig und anerkannt, mit Ausnahme Frankreich/Küstengewässer, aber da braucht man das Flaggenzertifikat und da gilt auch der "internationale..." vom ADAC nichts

2. IST die WSA-Zulassung ÜBERTRAGBAR!!!
Ich wohne im Bezirk des WSA Heidelberg, habe ein Boot aus dem Bezirk Schweinfurt gekauft, habe das Boot beim WSA Schweinfurt auf mich umgemeldet, fahre dieses Boot mit der WSA-Zulassung aus Schweinfurt, Kennzeichen "SW-....", auf mich umgemeldet, auf dem Main, auf dem Rhein bei Karlsruhe, in Kroatien, wo ich dieses Jahr auch kontrolliert wurde und keine Probleme damit hatte.
Ich weiß von einem anderen, ähnlich gelagertem Fall in KA, schon von der WSP KA kontrolliert wurde und keinerlei Probleme hatten.

Bitte hört mit diesen Latrinenparolen auf,
ich habe doch die Erfahrungen schon selber gemacht und kenne Leute, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben.

Grüße
"Neptun"
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