Da es mich aktuell betrifft hab ich nochmal bei folgenden Institutionen nachgefragt und kann das oben geschriebene von Dieter nur bestätigen.
-ADAC Wassertouristik & Sportschifffahrt
-Deutschem Zoll
-Europäisches Verbraucherzentrum Italien
Also wiederhole ich hier nochmal
Wasserfahrzeuge bis 7,5 m. Die Bezahlung der VAT von 22% in Italien unterliegt wohl dem "Kauflandprinzip". D.h. die Steuer wird auf der Rechnung ausgewiesen und bleibt in Italien.
Erst aber einer Bootslänge von mehr als 7,5 m gilt der innergemeinschaftliche europäische Erwerb eines neuen Fahrzeugs der Erhebung der Umsatzsteuer im Bestimmungsland. Dies gilt sowohl für Privatleute und Unternehmen.
"Neue" Wasserfahrzeuge sind Fahrzeuge die zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als 100 Betriebsstunden auf dem Wasser zurückgelegt haben oder deren erste Inbetriebnahme nicht länger als 3 Monate zurückliegt.
Quellen hierfür:
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Diese Info aus rechtlichen Gründen natürlich unverbindlich.