Moin Peter,
ich gebe dir Recht, auch die Käufer sind keine Engel, obwohl in dem von dir angeführten Beispiel die Leute auch gutgläubig gehandelt haben können.
Auf dich als gelegentlichen E-Bay-Verkäufer wird das neue BGB übrigens wohl kaum Anwendung finden.
Die Voraussetzungen des Händlers im Sinne des BGB und des HGB erfüllt nur jemand, der regelmässig nicht aus eigener Herkunft und Verwendung stammende Objekte versteigert, der also grössere Umsätze und Gewinne erzielt.
Gruss Nordy
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