Hallo
So, ich habe nochmal in der COC gestöbert. Die ist nach der Richtlinie 2003/44/EG (schon mal gut) und dann steht da noch in auswärts " EN ISO 8178-1:2000 This engine meets 4 stroke level standard". Somit dürfte auch der Bodenseezulassung nix mehr im Wege stehen
, wenn ich das hier
Um Links zu sehen, bitte registrieren unter "Ausnahmeregelung für Neuzulassung" richtig interpretiert habe.
Ich weis jetzt nicht wie aufwändig dann diese Abnahme vor Ort ist, aber für ab und zu mal im Urlaub ist das wohl eher nix.
Gruß Ulf