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Alt 22.02.2017, 09:26
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Berny Berny ist offline
Berny
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Und genau das ist rechtlich gesehen eine Urkundenfälschung.
Zitat:
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 267 Urkundenfälschung

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Aber muss eh jeder selber wissen.
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