Zitat:
Zitat von hobbycaptain
Das mit dem Umschreiben hab ich nicht gelesen - aber, wenn umgeschrieben wird, ist das ja wieder was anderes, weil, dann hat er ja faktsich das österr. Küstenpatent.Sollte es also wirklich funktionieren, dass man in HR den B-Schein macht und der dann in Österreich auf einen österr. Schein umgeschrieben wird, dann hat man ja faktisch den österr. FBx und nicht nur das HR-Patent.
Das hör ich aber zum 1. Mal, dass das geht.
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Das hab ich auch überlesen!
Ist ja interessant!
Wer erkundigt sich freiwillig!!!!