Zitat:
Zitat von thball
... da steht doch eindeutig (Art. 6), dass man das Boot auch in D zulassen kann, wenn es in D seinen gewöhnlichen Standort hat (Liegplatz beispielsweise). Kenne einige, die es so machen...
|
Japp den haben wir ja nicht, wir wollen das Boot in der Garage halten, da wir mit dem schweizer Binnenschein auch mal auf anderen nahen Seen fahren werden.