Einzelnen Beitrag anzeigen
  #16  
Alt 08.03.2017, 23:07
Benutzerbild von mini
mini mini ist offline
Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 21.08.2013
Beiträge: 86
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Wir Sprechen doch von dem Infoblatt von Deutschland oder? In kroatien hab ich ein binnenfunkgerät dabei welches zugelassen ist. hiermit kann ich bauartbedingt nicht am seefunkdienst teilnehmen.

Der kanal 10 ist ein binnenkanal . in kroatien ist es zb. für den hafenmeister. Aber ich bleibe doch ein binnenfunker weil ich kein seefunkgerät habe und besitze.Somit kann ich am Seefunk indirekt teilnehmen . Ich bin ja soweit es auszulassen. aber ausbauen geht zu weit . ich mach ja nix falsch.
Ich suche ja das gesetz wo steht, dass ich ein binnenfunkgerät in kroatien nicht betriebsbereit führen darf .Leider kann ich kein kroatisch um diese Diskussion dann zu führen . Ich hab da genau nämlich keine Lust drauf. Aber ich bekommen das gerät nicht mal eben ausgebaut . Am besten mach ich den kroatischen Lappen . :-)

Quelle: HANDBUCH BINNENSCHIFFFAHRTSFUNK
Allgemeiner Teil


7.2 Teilnahme am Seefunkdienst
UKW-Seefunkdienst
Schiffsfunkstellen des Binnenschifffahrtsfunks können am UKW-Seefunkdienst teilnehmen. Wegen der automatischen Leistungsreduzierung auf bestimmten Kanälen kann es jedoch in Ausnahmefällen zu Schwierigkeiten in der Funkverbindung kommen.
Ist eine Funkanlage des Binnenschifffahrtsfunks für den Betrieb mit GMDSS ausgerüstet, um auch auf Seeschifffahrtsstraßen betrieben werden zu können, gelten andere Vorschriften.
__________________
Gruß Christian

Geändert von mini (08.03.2017 um 23:27 Uhr)
Mit Zitat antworten