Franz,
ist doch egal, jeder zieht sich den Schuh an, der Ihm passt.
Aber irgendwelche Befindlichkeiten helfen in der Sache nicht weiter.
ZUrück zum Thema. Mit dieser EU-Richtlinie hat sich etwas wesentliches bei Änderungen am Antieb getan.
Entweder meine positive Sicht der Dinge, 15% über CE -dann Neuzulassung.
oder
Alle unsere Boote incl.des eingetragenen Motors haben Bestandsschutz, und bei Abweichungen von mehr als 15% von der bestehenden Motorisierung ( unabhängig von CE ) brauchen eine neue Zulassung.
Sonderfälle Seite 47 Pkt.6
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Dann ist die Auskunft der Behörde korrekt und aktuell, aber auch unvollständig.
Folge : alle Gebrauchtboote mit nicht max. Motor verlieren an Wert.Gleiches gilt auch für ältere Motoren.
VG
Frank