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Alt 12.03.2017, 13:04
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Boot Infos

Hallo Peter,


Eine MMSI habe ich nicht. Ist ein Offizielles vom hersteller so programmiertes binnenfunkgerät .

Zu Luke,

In Deutschland zumidest muss ich laut dem WSA Bremen das UBI Gerät nicht ausbauen wenn ich mit dem UBi und dem Binnenfunkgerät auf Hoheitsgewässer oder sonst wo außerhalb der Geltungsbereiche unterwegs bin. Begründung des Herren : Es wird auf den gebieten nur das Funkzeugnis Kontrolliert von dem gerät welches ich betriebsbereit dabei habe. Also würde er ein SRC ( ich spreche erst mal von D ) nicht verlangen wenn ein Binnengerät an board ist. Anders könnte es bei einem Kombi Gerät der fall sein.

Ich möchte deshalb davon Ausgehen , dass deine Aussage nicht ganz richtig ist.

Und Seefunk ist für Mich nicht Pauschal zwischen Funk zwischen Schiffsfunkstellen . (sonst müste man für PMR Geräte ja auch einen SRC haben) . Für Mich ist Seefunk ein Seefunkgerät mit der dementsprechenden Zuteilung .
Das Ich zum Funken ein SRC benötige ist mir bewusst. Nur ich wehre mich noch das binnenfunkgerät auszubauen weil es nunmal verbaut und zugelassen ist. Das dies nicht erlaubt ist versuche ich ja zu klären . Da reichen mir leider keine Aussagen . ich hoffe da auf einen Gesetzestext , den es für D zumindest nicht gibt , weil es nicht verboten ist .

Es gibt zur klarstellung 2 Funkgeräte : Binnenfunkgerät für binnen und Seefunkgerät für see. Dann gibt es noch Kombigeräte die Beides können. warum ist es sch.. egal welches gerät ich habe ? wenn ich ein binnengerät habe , dann nehme ich doch nicht am seefunk teil . genausowenig mit z.b. einem cb oder pmr gerät .
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Gruß Christian

Geändert von mini (12.03.2017 um 13:13 Uhr)
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