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Alt 12.03.2017, 14:52
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Zitat:
Zitat von nuernberger-1 Beitrag anzeigen
Luke, du schreibst :
"Der UBI erlaubt es dir am Binnenfunk teilzunehmen, in Deutschland. NUR BINNEN."
Das ist fast richtig, das UBI ist international gültig nur Binnen!
Moin Peter

Du hast natürlich recht! Der einfachheit habe ich das weggelassen.

Zitat:
Zitat von mini Beitrag anzeigen
Zu Luke,

In Deutschland zumidest muss ich laut dem WSA Bremen das UBI Gerät nicht ausbauen wenn ich mit dem UBi und dem Binnenfunkgerät auf Hoheitsgewässer oder sonst wo außerhalb der Geltungsbereiche unterwegs bin. Begründung des Herren : Es wird auf den gebieten nur das Funkzeugnis Kontrolliert von dem gerät welches ich betriebsbereit dabei habe. Also würde er ein SRC ( ich spreche erst mal von D ) nicht verlangen wenn ein Binnengerät an board ist. Anders könnte es bei einem Kombi Gerät der fall sein.

Ich möchte deshalb davon Ausgehen , dass deine Aussage nicht ganz richtig ist.

Und Seefunk ist für Mich nicht Pauschal zwischen Funk zwischen Schiffsfunkstellen . (sonst müste man für PMR Geräte ja auch einen SRC haben) . Für Mich ist Seefunk ein Seefunkgerät mit der dementsprechenden Zuteilung .
Das Ich zum Funken ein SRC benötige ist mir bewusst. Nur ich wehre mich noch das binnenfunkgerät auszubauen weil es nunmal verbaut und zugelassen ist. Das dies nicht erlaubt ist versuche ich ja zu klären . Da reichen mir leider keine Aussagen . ich hoffe da auf einen Gesetzestext , den es für D zumindest nicht gibt , weil es nicht verboten ist .

Es gibt zur klarstellung 2 Funkgeräte : Binnenfunkgerät für binnen und Seefunkgerät für see. Dann gibt es noch Kombigeräte die Beides können. warum ist es sch.. egal welches gerät ich habe ? wenn ich ein binnengerät habe , dann nehme ich doch nicht am seefunk teil . genausowenig mit z.b. einem cb oder pmr gerät .
Moin Christian

Erst mal zu CB bzw PMR Funk - Das sind keine Schiffsfunkstellen - Ship Stations sind lizensierte (Per Ship Station License, und der zugeteilten MMSI bzw ATIS code) Funkstellen welche in unserem Falle per VHF miteinander kommunizieren. Dein Binnengerät funk auf VHF - Machst du es auf See an betreibst du eine illegale Funkstelle, aus einem einfachen Grund.

Zum betreiben einer legalen Funkstelle auf See sind mehrere Dinge nötig - Dafür brauchst du kein Gesetz(Steht aber IMHO im TKG und in der SeeSchStrO, Ich such das jetzt nicht raus, das braucht mir zu viel Zeit, auf ELWIS findest du es aber sicher, ist besser als sich auf Aussagen von WSA mitgliedern zu verlassen), sondern es lässt sich ganz logisch abstrahieren.

Zur Teilnahme am Seefunk sind diese Dinge nötig

Zugelassenes Funkgerät
Funkzeugnis(SRC)
Ship Station License

Du hast

Ein nicht zugelassenes Funkgerät(Ja, Binnegerät, ich weiß, aber du kannst damit immer noch auf VHF Seefunk betreiben, du sagtest ja das es sogar Kanal 16 kann, und es gibt auch einige See und Binnenkanäle die sich überschneiden, also kannst du physisch am Seefunk teilnehmen im sinne von auf dem Frequenzband funken.) Man kann sich auch selber ein Funkgerät bauen, da bekommt man im Seefunk auch keine Zulassung und funkt illegal.

Du hast kein Funkzeugnis(Auf See im VHF Bereich braucht man SRC, hast du nicht du hast nur UBI)

Ship station license hast du - Das wäre erfüllt

Dir fehlen zwei von drei Vorraussetzungen für den legalen Seefunk.
Also ist es nicht erlaubt und du musst Schritte als Bootsführer unternehmen, um illegales Funken zu unterbinden - Das muss nicht ausbauen sein, Stecker raus reicht IMHO völlig.

In Deutschland darfst du m.W. dein Binnengerät auch nur im Übergangsbereich zwischen Binnen und See nutzen, auf See musst du es auch betriebsunfähig machen.
Wenn ich meine Kombigurke auf ATIS lasse und damit auf der Nordsee rumfunke wäre das auch nicht erlaubt. Sonst würden die ja keinen SRC verlangen weil der dann quasi keine Gültigkeit hätte.
__________________
Gruß Luke
Kardinal Avon
Failte gu Alba

Avon Searider 4M+Yamaha 55 an Land Rover SIII 109 2.25 Petrol.
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