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Alt 12.03.2017, 15:12
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Sehr geehrter Herr .....!

Beim UBI, SRC, LRC usw. handelt es sich um Funkzeugnisse.
Funkscheine gibt es nicht. Leider werden diese, auch von Ausbildungsstätten häufig so bezeichnet.

Wenn Sie Inhaber eines "UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk" (UBI) sind Haben Sie folgende Berechtigungen:

Teilnahme am Binneschifffahrtsfunk auf Wasserstraßen der Zonen 3 und 4 Teilnahme am Seefunkdienst auf Wasserstraßen der Zonen 1 und 2 (Seeschifffahrtsstraße bis zur Seegrenze)

Betreiben dürfen Sie nur eine Schiffsfunkanlage (Funkanlage für den Binnenschifffahrtsfunk)aber keine Seefunkanlage.
Eine Kombianlage dürfen Sie, auch bei der Teilnahme am Seefunksdienst, nur im Modus Binnen (ATIS usw.) betreiben.
Eine Kombianlage im Binnenmodus wird als Schiffsfunkanlage gesehen.

Als die Vorschriften in Texte verfasst wurden, hatte man noch nicht erkannt, dass die Industrie fast nur noch Kombianlagen herstellt.


Der Herr ist vom WSA-bremen Fachbereich Nachrichtentechnik.

Diese mail war vor 6 wochen. danach haben wir direkt telefoniert ca. 1h Ich werde ihn auch nochmal anrufen und die sache Direkt klären . Meine Frage für die mail ging eher um kombianlagen. aber im text lese ich auch raus , das ich es darf.
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Gruß Christian
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