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Alt 12.03.2017, 19:51
preirei
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Hallo Reinhard ,

Wo Frage ich denn Mehrmals? Besonders in deinem Zitat? Ich denke hier wurde sachlich darüber diskutiert oder bist du anderer meinung ? Ich weiß nicht was du durch einen thread erwartest . Nur wenn man nicht einer meinung ist soll ich fragen bis jemand genervt aufgibt ? Ich hoffe du hast dir die Beiträge durchgelesen und gesehen, das jetzt die behördliche antwort abgewartet wird.
Ich finde dein betrag hat jetzt etwas provokatives und hat bislang am wenigstens zu meiner frage bei getragen.

Ich versteh nicht was du dir jetzt durch deine antwort erhoffst . Oder kannst du die Gesetzteslage eindeutig klären? der Beitrag kann auch gerne gelöscht werden. Anscheint bin ich wohl der einzige mit dem problem.
Es war nur ein bisschen provokativ!

Ich denke einfach dass die Antwort schon mehrmals gegeben wurde, nämlich: Nein, du darfst nicht!

mit deinem UBI darfst du eine Funkanlage auf See nicht betreiben, auch wenn dein UBI-Gerät vielleicht nicht für den Seebetrieb geeignet ist (wegen z.B. eingeschränkter Sendeleistung), kannst du trotzdem am Seefunk teilnehmenbzw. betreibst du eine Funkanlage, das darfst du aber nicht, weil du keinen SRC-Schein hast, oder deinen Funkanlage nicht für den Seefunkbetrieb zugelassen ist.

Einzige Lösung für dich: Bau das Ding aus, oder mach es betriebsuntüchtig.

Alternativen haben dir nuernberger-1 und Faro angeboten bzw. erklärt.

Ich denke das war doch deutlich genug?
Nach meinem Wissen darf sogar jemand, der nicht den UBI-Schein hat, ein Boot (binnen) gar nicht in Betrieb nehmen wo eine VHF-Funkanlage verbaut ist - den Umkehrschluss würde ich auch auf SRC anwenden wollen.
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