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Alt 27.03.2017, 20:04
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Da verkauft noch einer....



Was ist mit deinem Kaufvertrag? Wurde einer gemacht ? Wurde die Gewährleistung ausgeschlossen? Wenn nicht, muss es der Verkäufer zurücknehmen.

Selbst bei Ausschluss der Gewährleistung hast du noch Chancen......in so einem Fall, das der Verkäufer erklären muss, wie er zu diesem Boot kam, das nicht am Markt sein darf... Wenn du das Boot nicht von dir aus schriftlich auf Wunscher einer besonderen Vorliebe gekauft hast, kannst auf unter Hälfte des Wertes klagen ...
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Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder.







Liebe Grüsse
Andreas
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