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Alt 09.12.2004, 08:58
DschungisKahn DschungisKahn ist offline
Schlauchboot-Straßenköter
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Boot Infos

Zitat:
Zitat von h-d
Das ist absoluter Unsinn. Zur Ausstellung des Flaggenzertifikats ist keine Anmeldung beim WSA erforderlich.
wie dann??

edit:
5. Kennzeichen (nur auf deutschen Binnenschifffahrtsstraßen erforderlich)Wird für das amtliche Kennzeichen die Nummer des Flaggenzertifikates gewünscht, so sind imAntrag bei Abschnitt II Nr. 4 „Amtl. Kennzeichen“ nur die Buchstaben „FZ“ einzutragen.

Um Links zu sehen, bitte registrieren

=> für mich thema erledigt

edit zum edit:
oben die Passage, wenn die Ziffern des Flaggenzertifikats als amtliche Nummern gelten sollen - unten ist die betreffende Passage mit dem amtlichen Kennzeichen.

9. Einfache Kopie eines bereits von anderer Stelle erteilten amtlichen Kennzeichens (falls diesesweiter benutzt werden soll).

Als „amtlich“ gilt eine Beglaubigung nur, wenn sie von einem dienstsiegelführenden Beamten (z. B.der Meldestelle) bzw. einem Notariat bescheinigt wird. Stempelabdrucke und Unterschriften vonSparkassenangestellten, Vereinsvorsitzenden usw. werden nicht anerkannt.

warum???

praktisch habe ich ein mir gehörendes bezahltes Boot und einen Motor - ich darf die Teile aber nicht bewegen, sonst kann es Ärger geben => innnerhalb 1 Stunde hab ich beim WSA Nürnberg die Zulassung inkl. der Wegstrecke und kann dann sofort bei uns am Kanal wassern... also erst hab ich die WSA-Kennzeichen
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grüsse
Jürgen (der 15.te)
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