Aus
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Für Boote mit Kojen / Kajüte über 5m Länge ( = Übernachtungsmöglichkeit) muss eine Kurtaxenvignette (Aufenthaltsgebühr) erworben werden.
Dies gilt auch, wenn die Bootscrew parallel zu diesem Boot eine Unterkunft hat, die die Kurtaxe schon für die genannten Personen abgeführt hat.
So ist
mein Kenntnisstand.
Wie jetzt "Nautisches Camping" auf offenen Booten bewertet wird hängt IMHO vom LK oder den Kontrollettis ab. Ist wie immer in Kroatien: "Auslegungssache"