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Alt 27.04.2017, 09:17
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Moin,

die Inhaltsversicherung (also quasi gewerbliche Hausrat) des Händlers ist zuständig, sofern er eine hat.
Meine Bekannten haben in Obhut gegebene Fahrzeuge so versichert.
Die Betriebshaftpflicht ist nicht einschlägig, da er seiner Obhutspflicht nachgekommen ist. Mehr als einzäunen muss er das Gelände nicht.

Er wäre ein guter Händler, wenn er das übernimmt.
Bei uns in der Gegend (MH) sind in den letzten Jahren über tausend Kennzeichen gestohlen worden. Es ist immer nur das hintere Kennzeichen. Bevorzugt sind es neue Fahrzeuge mit 3 Jahren Tüv. Hier in der Nachbarschaft waren quasi alle schon mal betroffen.
Bei mir war es mein Wunschkennzeichen mit Endnummer 1000.
Die eigene Kasko übernimmt es meist nicht (SB ist meist höher).
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Viele Grüße von der Ruhrmündung

Andreas
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