Hallo,
um den Paketdienstleister (wer auch immer) in die Pflicht zu nehmen, muss sofort bei Übernahme die beschädigte Verpackung vermerkt werden. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen: am besten dann direkt bei Übergabe/Abholung öffnen und kontrollieren.
Wenn das nicht gemacht wird, war es das mit der Transportversicherung
Gruß
Jens