Wobei mich die Information im Link stutzig macht:
Zitat:
Durch die Aufhebung des § 7 Absatz 3, der Verordnung über die Kennzeichnung von verkehrenden Kleinfahrzeugen auf Binnenschifffahrtsstraßen (KlFzKv-BinSch), ist bei der Beantragung eines amtlich anerkannten Kennzeichens die Einreichung der CE-Konformitätserklärung für Ihr Boot nicht mehr erforderlich. Weitere Informationen zur CE-Konformitätserklärung finden Sie in unseren FAQs
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Beim WSA ist ja auch ein amtlich anerkanntes Kennzeichen ... vielleicht wird da die CE auch nicht mehr gebraucht
Edit: ich hab mal den ADAC angeschrieben:
Hallo liebes ADAC-Team,
auf Ihrer Seite:
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schreiben Sie:
Durch die Aufhebung des § 7 Absatz 3, der Verordnung über die Kennzeichnung von verkehrenden Kleinfahrzeugen auf Binnenschifffahrtsstraßen (KlFzKv-BinSch), ist bei der Beantragung eines amtlich anerkannten Kennzeichens die Einreichung der CE-Konformitätserklärung für Ihr Boot nicht mehr erforderlich.
Leider konnte ich nirgends Informationen über die Aufhebung des § 7 Absatz 3 KlFzKv-BinSch finden.
Können Sie mir die Quelle für diese Information nennen?
Vielen Dank!
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Servus aus Oberbayern, Ralf
"Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen!"
Valentin Ludwig Fey (†)
Dahoam is do, wos Gfui is!