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Alt 05.05.2017, 10:21
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Ralles Ralles ist offline
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Boot Infos

Wobei mich die Information im Link stutzig macht:
Zitat:
Durch die Aufhebung des § 7 Absatz 3, der Verordnung über die Kennzeichnung von verkehrenden Kleinfahrzeugen auf Binnenschifffahrtsstraßen (KlFzKv-BinSch), ist bei der Beantragung eines amtlich anerkannten Kennzeichens die Einreichung der CE-Konformitätserklärung für Ihr Boot nicht mehr erforderlich. Weitere Informationen zur CE-Konformitätserklärung finden Sie in unseren FAQs
Beim WSA ist ja auch ein amtlich anerkanntes Kennzeichen ... vielleicht wird da die CE auch nicht mehr gebraucht

Edit: ich hab mal den ADAC angeschrieben:

Hallo liebes ADAC-Team,

auf Ihrer Seite:
Um Links zu sehen, bitte registrieren
schreiben Sie:
Durch die Aufhebung des § 7 Absatz 3, der Verordnung über die Kennzeichnung von verkehrenden Kleinfahrzeugen auf Binnenschifffahrtsstraßen (KlFzKv-BinSch), ist bei der Beantragung eines amtlich anerkannten Kennzeichens die Einreichung der CE-Konformitätserklärung für Ihr Boot nicht mehr erforderlich.

Leider konnte ich nirgends Informationen über die Aufhebung des § 7 Absatz 3 KlFzKv-BinSch finden.
Können Sie mir die Quelle für diese Information nennen?

Vielen Dank!
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Servus aus Oberbayern, Ralf

"Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen!"
Valentin Ludwig Fey (†)

Dahoam is do, wos Gfui is!

Geändert von Ralles (05.05.2017 um 10:33 Uhr)
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