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Alt 05.05.2017, 14:28
StefanH StefanH ist offline
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Hallo,

ich bin kein Jurist, habe aber beruflich etwas Kontakt mit dem Thema Gesetze und deren Verarbeitung durch Verlage.

Grob: Im Bundesgesetzblatt (BGBl.) werden Änderungen zu Gesetzen veröffentlicht.

Uns betrifft das BGBl. Teil I Nr. 56 (von 2016) Seite 2678:
(Um Links zu sehen, bitte registrieren)

Unter Artikel 2 "Änderung von Rechtsvorschriften", dort unter §1 "Änderung der Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung" wurde festgelegt, dass der § 7 Absatz 3 der Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung aufgehoben wird.

In diesem Absatz 3 wurde das mit der CE geregelt (Um Links zu sehen, bitte registrieren).

Viele Grüße
Stefan
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