Hallo,
ich bin kein Jurist, habe aber beruflich etwas Kontakt mit dem Thema Gesetze und deren Verarbeitung durch Verlage.
Grob: Im Bundesgesetzblatt (BGBl.) werden Änderungen zu Gesetzen veröffentlicht.
Uns betrifft das BGBl. Teil I Nr. 56 (von 2016) Seite 2678:
(
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Unter
Artikel 2 "Änderung von Rechtsvorschriften", dort unter
§1 "Änderung der Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung" wurde festgelegt, dass der § 7 Absatz 3 der Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung aufgehoben wird.
In diesem Absatz 3 wurde das mit der CE geregelt (
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Viele Grüße
Stefan