Herzlich willkommen im Forum.
Wie oben schon mehr fach gesagt, kann auch ich als Deútscher nicht bei den österrreichischen Bestimmungen weiterhelfen.
Nur soviel:
Bezüglich der MWSt gilt bei Waren in der EU das Kauflandprinzip. Also beim Import aus einen EU-Land (wenn dort die MWSt bezahlt wurde) fällt keine weitere MWSt an.
Führ Fahrzeuge gilt das Bestimmunglandprinzip. da ist die MWSt im Zielland fällig. Für unsere Boote gilt dies jedoch erst ab 7,5 m Länge.
Der IBS ist in D ein Marketing-Instrument eines großen Automobilclubs und in D ein amtlich anerkanntes Kennzeichen, bringt im Ausland keinerlei Vorteile. In den Ländern, in denen ich bisher Unterwegs war (D, B, NL, GR, HR, I) wurde stets das amtliche Kennzeichen anerkannt.
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Ganz liebe Grüße von
Jürgen
aus dem Ruhrpott, der jetzt im Weserbergland lebt.
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