Zitat:
Zitat von rottweiler
Das war eine Frage ! Ich habe in diesen Dingen schon allerhand erlebt . Ob bei meinen Bikes , Trailern , Autos usw. ! Fast überall war es erst nach Sondergenehmigungen erlaubt .
lg Frank
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Wenn alles gut mit Bändern gesichert, und die Stützlast ,bzw die Max Tragkraft des
Fahrradträgers nicht überschritten ist, sollte alles OK gehen.
Ich habe schon Jäger gesehen, die hatten eine erlegte Wildsau auf so einer ähnlichen
Konstruktion im öffentlichen Straßenverkehr befördert.
Aber Du hast Recht, in Deutschland benötigt man , für allerlei Dinge, eine beglaubigte Urkunde.