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Zitat von Opa25867
Hallo,
wie wär's mit :
Frage 112 ( Bögen 7, 16, 18) :Welche besondere Verpflichtung hat ein Fahrzeugführer mit entsprechender Funklizenz, dessen Fahrzeug mit einer UKW-Sprechfunkanlage ausgerüstet ist?
Antwort:Er ist verpflichtet, die von der Verkehrszentrale gegebenen Verkehrsinformationen und -unterstützungen abzuhören und zu berücksichtigen.
oder:Frage 112 ( Bögen 7, 16, 18) :Welche besondere Verpflichtung hat ein Fahrzeugführer, dessen Fahrzeug mit einer UKW-Sprechfunkanlage ausgerüstet ist?
Antwort:Er ist verpflichtet, die von der Verkehrszentrale gegebenen Verkehrsinformationen und -unterstützungen abzuhören und zu berücksichtigen.
Sollte er nicht die erforderliche Lizenz haben, darf er dieses Boot nicht führen.
gruß Uwe
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Danke, das ist also definitiv das was mir mitgeteilt wurde!
Dann führt halt um den Funkschein kein Weg rum, zumindest mittelfristig.