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Alt 31.12.2004, 10:21
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Keifzange ;-)
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Boot Infos

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Zitat von Opa25867
Hallo,

wie wär's mit :

Frage 112 ( Bögen 7, 16, 18) :Welche besondere Verpflichtung hat ein Fahrzeugführer mit entsprechender Funklizenz, dessen Fahrzeug mit einer UKW-Sprechfunkanlage ausgerüstet ist?

Antwort:Er ist verpflichtet, die von der Verkehrszentrale gegebenen Verkehrsinformationen und -unterstützungen abzuhören und zu berücksichtigen.

oder:Frage 112 ( Bögen 7, 16, 18) :Welche besondere Verpflichtung hat ein Fahrzeugführer, dessen Fahrzeug mit einer UKW-Sprechfunkanlage ausgerüstet ist?

Antwort:Er ist verpflichtet, die von der Verkehrszentrale gegebenen Verkehrsinformationen und -unterstützungen abzuhören und zu berücksichtigen.
Sollte er nicht die erforderliche Lizenz haben, darf er dieses Boot nicht führen.


gruß Uwe
Danke, das ist also definitiv das was mir mitgeteilt wurde!
Dann führt halt um den Funkschein kein Weg rum, zumindest mittelfristig.
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Alex aus dem Ösiland

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