Die Kugelköpfe von Anhängerkuplungen unterliegen einem Verschleiß.
Die Verschleißgrenze für den TÜV ist 49mm.
Solange man überall darüber liegt hatt man normal keine TÜV Problemme.
Wenn wie ich angedeutet habe jemand die Kugel von von 50 auf ca. 49.7 mm mm reduziert, damit ein 50mm Innenrohr drauf geht, ist er innerhalb dieser Verschleißgrenze und hat keine Problemme mit dem TÜV, Ausser er macht da irgendwelche Kanten rein die dem TÜV-Prüver nicht gefallen.
Wieso haben hier ein Haufen Leute die Frechheit bessesen mich dermassen anzugehen und verunglipmfen obwohl Sie im Unrecht waren?
Chararkterfrage?
Gruß
Waldemar
Geändert von muminok (29.12.2017 um 23:20 Uhr)
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