Zitat:
Zitat von DieterM
Hallo Freunde,
ich habe wohl die beiden SBF, aber keine UKW-Lizenz, sehe aber die Beantwortung auch so wie dargestellt, jedoch habe ich folgende Bemerkungen dazu:
als Schiffsführer mit UKW-Lizenz bin ich verpflichtet die UKW-Anlage einzuschalten und darf sie auch benutzen, jedoch als Schiffsführer ohne UKW-Lizenz kann ich sie einschalten, darf sie aber nicht benutzen.
Ergo ist damit nicht eine Schiffsführung verboten.
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Sorry Dieter
Also (a) nach dem deutschen Vorschlag hätte ma ab 2008 hier die Verbindung Schein=Funkschein eingeführt
Nun soll dies angeblich nicht mehr gelten und man führt ab 2005 die Variante ein : "Die Ausrüstung des Schiffes definiert denSchein des Skippers", d.h. du darfst als skipper kein schiff mit funk fahren ohne entsprechenden Schein