Zitat:
Zitat von DieterM
Hallo Freunde,
ich habe wohl die beiden SBF, aber keine UKW-Lizenz, sehe aber die Beantwortung auch so wie dargestellt, jedoch habe ich folgende Bemerkungen dazu:
als Schiffsführer mit UKW-Lizenz bin ich verpflichtet die UKW-Anlage einzuschalten und darf sie auch benutzen, jedoch als Schiffsführer ohne UKW-Lizenz kann ich sie einschalten, darf sie aber nicht benutzen.
Ergo ist damit nicht eine Schiffsführung verboten.
|
Ich war bislang der meinung dass wenn ein VHF funkgeraet an bord ist, kanal 16 abgehoert werden MUSS. Ist zumindest hier so.... kann bei euch anders sein
Matt