Bezüglich Anmeldung: Lest euch die Forenregeln durch, die man bestätigen muss, das würde so manche Unstimmigkeiten relativ einfach klären. (zB Muss man sich vorstellen? ja/nein)
Bezüglich Leistung:
Zitat:
Auf dem Rhein wird ein Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen bereits dann erforderlich, wenn das motorisierte Sportboot mehr als 3,68 kW (5 PS) Nutzleistung hat.
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Ich halte mich eher an die KW, weil diese genauer definiert sind.
Btw: warum den Schmiedl fragen, wenn man den Schmied fragen kann. (altes österreichischen Sprichwort: frag nicht irgendjemand im Forum, Fahrschule oder was weiß ich, frag doch gleich bei der rechtlich zuständigen Stelle nach.)