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Zitat von preirei
Rechtsvorschrift für Schifffahrtsgesetz, Fassung vom 23.03.2018
5.Führerinnen und Führer von Motorfahrzeugen mit einer Antriebsleistung von weniger als 4,4 kW;...
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Vorsicht auf der Donau: nur in den Staubereichen sind weniger als 4,4kW erlaubt!