So, die Zulassung ist erledigt. Im Zuge der Vorführung hat mir der Sachverständige von selbst mitgeteilt, er gesteht dem Motor 4,41 kW zu, damit bekomme ich die gesamte Wasserstraße.
Für mich ist das also erledigt.
Ich habe aber für die anderen, welche entweder genau 4,4 oder weniger kW Motorleistung haben gefragt, worauf sich die Notwendigkeit für mehr als 4,4 kW denn nun stützt und dass eine solche Forderung in Oberösterreich nicht besteht ( siehe
Um Links zu sehen, bitte registrieren Beitrag #16). Der Sachverständige konnte mir das ad hoc nicht beantworten. Wir haben die Wasserstraßen-Verkehrsordnung mit ihrer Forderung an Segelfahrzeuge und deren Mindestleistung von mehr als 4,4 kW, ansonste Fahrverbot in Schleusenbereichen diskutiert usw., aber drauf gekommen sind wir vor Ort nicht. Er hat mir aber versprochen sich diesbezüglich schlau zu machen. War wirklich ein super Gespräch!! Ich habe auch erwähnt, dass es in der Comunity diesbezüglich Diskussionen gibt.
Quintessenz: mit 6 PS die Donau zu bekommen geht auch in Wien, weniger als 6 PS weiß ich (noch) nicht. Betreffend 4,4 kW und ob 6 PS jetzt mehr oder weniger als 4,4 kW sind schreibe ich jetzt ganz bewusst nichts. Diese Aussage fehlt eben noch!