Moin alle zusammen.
Wie ist es denn rechtlich geregelt mit der Benutzung eines Frontscheinwerfer am Boot?
Läuft das wie beim Auto mit dem Fernlicht? Anmachen, solange niemand geblendet wird? (bei Bedarf)
Es geht hier um ein Lämple zwischen 15 und 40 Watt.
Das einzige Mal wo ich sowas in Betrieb gesehen hab, war bei einem Kanaldampfer am Main in Bayern. Mich interessiert es für den Binnen und Seebereich Hamburg.
Freu mich über alles, egal ob Erfahrungen
oder Gesetze.