Nicht das ich wüßte. Denke, Schleusenbereich ist einfach Ober.- und Unterwasser.
Schade, dass Du das nicht ausgefochten hast. Die Begründung hätte mich schon interessiert. Im Gesetzt steht die Regelung nur für Segelfahrzeuge - und das bist Du ja nicht.
__________________
Grüße Bernhard
"Das Glas ist halb voll - und die andere Hälfte war vorzüglich!"
|